Ihre Fragen

In den folgenden Zeilen haben wir die häufigst gestellten Fragen aufgelistet. Gerne nehmen wir Ihre individuellen Fragen per Telefon unter 0800 894 63 000 oder Email unter info@take-chance.de persönlich entgegen.

Ist der Service wirklich kostenlos?

Der Service von Take Chance ist für Privatpersonen kostenlos. Das Einstellen Ihres Profils in die Profildatenbank ermöglicht es Ihnen, von Firmen gezielt Angebote zu erhalten.

Unseren PremiumService, bei dem wir Sie auf der Suche nach einer neuen Stelle begleiten und aktiv Kontakte zu Unternehmen herstellen, können wir für Sie kostenlos anbieten, da wir auf Grundlage der Vermittlungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit tätig werden.

Wann besteht ein Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein der bundesagentur für Arbeit ?

Den Vermittlungsgutschein kann beanspruchen, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nach mindestens zweimonatiger Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist. Diese Wartezeit muss innerhalb der letzten drei Monate vor dem Tag der Beantragung des Vermittlungsgutscheins erfüllt sein.

Ein Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines besteht auch dann, wenn die Wartezeit von zwei Monaten bereits in den letzten drei Monaten vor einer Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder Weiterbildungsmaßnahme erfüllt war. Auf die Dauer der Maßnahme kommt es nicht an. Wird der Vermittlungsgutschein nicht unmittelbar nach der Maßnahme beantragt, setzt sich die Rahmenfrist von drei Monaten aus Zeiten nach und vor der Maßnahme zusammen. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf den Vermittlungsgutschein, wenn die Zeiten der Arbeitslosigkeit in dieser gestückelten Rahmenfrist zusammen zwei Monate ergeben.

kostenlose Hotline:
0800 894 630 00